In Mannheim wurde der Europäische Freihandel aktenkundig.

Es war der 17. Oktober 1868 als im Mannheimer Schloss ein internationales Abkommen geschlossen wurde, das die Schifffahrt revolutionierte: die „Mannheimer Akte“. Sie ist Ursprung für die freie Schifffahrt auf dem Rhein und dient als Vorbild für den Verkehr auf allen Strömen Europas. Der Gedanke der Liberalisierung der Rheinschifffahrt in Zeiten der Kleinstaaterei gilt als gedankliches und politisches Vorbild der Europäischen Union.

Mit dem Abkommen wurden nationale Vorschriften über Bord geworfen, Zölle abgebaut und erstmals einheitliche Regeln festgelegt, die von da an für den Schiffsverkehr auf dem gesamten Flusslauf gültig waren. Die „Mannheimer Akte“ machte so den Weg frei für eine der wichtigsten Handelsrouten in Europa und förderte die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Anrainerstaaten. Knapp 300 Millionen Tonnen Ware werden heute jährlich über den Rhein verschifft: von Rohstoffen, über chemische Erzeugnisse bis hin zu riesigen Containern – von der Schweiz bis an die Nordsee.

Durch die Bestimmungen der „Mannheimer Akte“ wurde der “Zentralkommission für die Rheinschifffahrt” mit Sitz in Straßburg gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt übertragen. Sie gilt als die älteste bis heute aktive internationale Organisation der Welt.

Der „Mannheimer Schiffahrtsverein von 1894 e.V.” und die “Gesellschaft zur Förderung des Binnenschiffahrtsrechts an der Universität Mannheim e.V.” pflegen den Gedanken der „Mannheimer Akte“. Zur Erinnerung an das historische Ereignis, das 2018 sein 150-jähriges Jubiläum feiert, verleihen sie alle zwei Jahre mit der Stadt Mannheim die Rheinschifffahrtsplakette im Rahmen des Schifffahrtbanketts im Barockschloss.

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