Mannheim bei Nacht

 

 

 

COMPLIANCE RICHTLINIEN STADTMARKETING MANNHEIM Signet

Die Stadtmarketing Mannheim GmbH wurde 2001 als bundesweit eine der ersten Public-Private-Partnerships im Stadtmarketing-Bereich gegründet. Gemeinsam mit unseren Partnern aus Wirtschaft und Verwaltung möchten wir die Marke Mannheim stärken und das Zentrum der Rhein-Neckar-Region weiter voranbringen. Beteiligt an der Gesellschaft sind mit 49% die Stadt Mannheim und Gesellschafter, deren Anteile unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich von der Stadt Mannheim gehalten werden, und mit 51% Mannheimer Unternehmen.

Die Stadtmarketing Mannheim GmbH finanziert sich aus jährlichen Zuschüssen ihrer Gesellschafter und aus Sponsorengeldern, die der Stadtmarketing Mannheim GmbH für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat wurden in einer Arbeitsgruppe die Grundsätze und die Organisationsrichtlinien für die Stadtmarketing Mannheim GmbH erarbeitet und im Mai 2016 verabschiedet.

 

1. Verantwortung für das Ansehen des Stadtmarketings

Die Stadtmarketing Mannheim GmbH ist neben den Gesellschafterbeiträgen auf Sponsorengelder und auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen, um die Durchführung von Projekten oder anderen Aufgaben für die Gesellschaft sicherzustellen. Das Ansehen, insbesondere das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Stadtmarketing Mannheim GmbH, darf durch mögliche Sponsorenaktivitäten in der Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.

Die Verwendung des Namens und des Logos der Stadtmarketing Mannheim GmbH bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

 

2. Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Dritten

Vermeiden von Interessenskonflikten und Korruption
Geschäfte sind immer im besten Interesse der Gesellschaft zu tätigen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist ausschließlich dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet. Es sind Situationen zur vermeiden, in denen eigene persönliche finanzielle Interessen der Mitarbeiter oder solche von diesen nahestehenden Personen oder der Sponsoren oder Gesellschaftern mit den Interessen der Gesellschaft kollidieren.

Geschäftspartnern und Sponsoren dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile in Aussicht gestellt, angeboten, versprochen oder gewährt werden, die geeignet sind, objektive, angemessene und faire Entscheidungen zu beeinflussen. Geschäftspartner oder Sponsoren dürfen auch nicht sachfremd oder in besonderer Weise bevorzugt werden.

Die Vergütungen von Agenturen, Beratern etc. müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den geleisteten Diensten stehen. Sie dürfen nicht dazu dienen, Geschäftspartnern oder Dritten unzulässige Vorteile anzubieten oder zukommen zu lassen. Amtsträger und andere Vertreter öffentlicher Institutionen dürfen keine Leistungen oder Zuwendungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit oder die Freiheit ihrer Handlungen von sachfremden Einflüssen in Frage stellen können.

Fairer Wettbewerb
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln des fairen Wettbewerbes und der internen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen einzuhalten.

 

3. Verantwortlicher Umgang mit Informationen

Kommunikation 
Stellungnahmen gegenüber den Medien erfolgen prinzipiell nur durch die Geschäftsführung.

Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit bei allen vertraulichen Angelegenheiten der Gesellschaft sowie bei allen vertraulichen Informationen verpflichtet. Vertraulich sind all diejenigen Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder von denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter weiß oder wissen muss, dass sie nicht öffentlich bekannt sind und auch nicht bekannt gemacht werden sollen wie z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere in Bezug auf personenbezogene Daten von Sponsoren und Geschäftspartnern, Gesellschafter und deren Vertreter, Kunden und Dienstleister sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, werden strikt eingehalten.

 

4. Verantwortlicher Umgang mit repräsentativen Aufgaben

Zuwendungen jedweder Art, insbesondere Sachgeschenke, Bewirtungen oder Einladungen müssen einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und in einem angemessenen Rahmen liegen. Dies gilt sowohl für die Annahme als auch für das Angebot/Gewährung von Sachgeschenken, Bewirtungen und Einladungen.

Sachgeschenke und sonstige Vorteile dürfen nur angenommen oder angeboten werden, wenn sie von geringem Wert sind und eine Gewährung oder die Annahme freiwillig und nicht geeignet ist, eine Handlung oder die Beziehung zu dem Gewährenden oder Bedachten in unlauterer Weise zu beeinflussen. Geschäftsübliche Bewirtungen oder Einladungen sind akzeptabel.

 

5. Nichtdiskriminierung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern achten die persönliche Würde, die Privatsphäre und die
Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Benachteiligungen im Arbeitsumfeld aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden nicht toleriert.

 

6. Regeln zur Einhaltung des Verhaltenskodex im Geschäftsalltag

Das geschäftliche Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in den Organisationsrichtlinien geregelt. 

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