Liebe Besucher*innen, liebe Mannheimer*innen,
aktuell gilt in Baden-Württemberg:
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Arzt- und Zahnarztpraxen, in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.